PCB und Dioxine in der Universität Tübingen | Arbeitsgruppe PCB |
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Am 17. Mai 2004 trat
das Stockholmer
Übereinkommen (215 kB) (Stockholm Convention, POP-Konvention)
über langlebige organische Schadstoffe
(POPs = Persistent Organic Pollutants) in Kraft. Es
regelt den Umgang mit zwölf der gefährlichsten Chemikalien
(das "dreckige Dutzend"), darunter PCB und Dioxin.
Mit der POP-Konvention ist ein weiteres Gesetz, das den Umgang mit PCB
und die Entsorgung von PCB regelt, neben die Richtlinie 96/59/EG der Europäischen
Union zur Beseitigung von PCB getreten.
Ziel des Stockholmer Übereinkommens ist es, die menschliche
Gesundheit und die Umwelt vor Stoffen zu schützen, die nur schwer
abgebaut werden und sich deshalb in Mensch und Umwelt
anreichern.
Mehr als 50 Staaten und Organisationen
haben die POP-Konvention unterzeichnet. In Bezug auf PCB, Dioxine
(PCDD), Furane (PCDF) und koplanare (dioxinartige) PCB hat sich
Deutschland verpflichtet:
ii) | "entschlossene Anstrengungen zu unternehmen, um technische Einrichtungen, die mehr als 0,05% polychlorierte Biphenyle und mehr als 5 Liter enthalten, festzustellen, zu kennzeichenen und aus dem Verkehr zu ziehen; |
iii) | sich zu bemühen, technische Einrichtungen, die mehr als 0,005% polychlorierte Biphenyle und mehr als 0,05 Liter enthalten, festzustellen und aus dem Verkehr zu ziehen" |
f) | "...sich um die Feststellung sonstiger Artikel zu bemühen, die mehr als 0,005% polychlorierte Biphenyle enthalten (z.B. Kabelummantelungen, gehärtete Dichtungen und mit Anstrich versehene Objekte) ... |
g) | alle fünf Jahre einen Bericht über die Fortschritte bei der Beseitigung polychlorierter Biphenyle zu erstellen und ihn der Konferenz ... vorzulegen" |
URL: http://www.tat.physik.uni-tuebingen.de/~pcb-info/pop0506.html
AutorInnen: Christine Herold (herold@tat.physik.uni-tuebingen.de),
Ute Kraus (ute.kraus@uni-tuebingen.de),
Corvin Zahn (corvin.zahn@uni-tuebingen.de)
Date: 2005-11-29